Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.    Allgemein

 

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Enjoy the Street UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend "EtS") und Werbetreibenden (nachfolgend "Kunden"), die über die von EtS bereitgestellte Website www.enjoytheadnetwork.de (nachfolgend "Website") zustande kommen und die Nutzung der von EtS angebotenen Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend "EtS-Produkte") betreffen.

 

1.2 Vertragspartner des Kunden ist EtS

Enjoy the Street UG (haftungsbeschränkt)

Altglienicker Ring 20

15806 Zossen

vertreten durch den Geschäftsführer Ronny Broszinski, eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Potsdam unter HRB 37878 P

E-Mail-Adresse: info@enjoythestreet.de

Telefon: XXXXXXXXXXXXXXXXXXX

 

1.3 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen lediglich der Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

 

1.4 Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss eines Vertrages gültige Fassung der AGB. EtS behält sich das Recht vor, Änderungen dieser AGB vorzunehmen.

 

1.5 Geschäftsbedingungen der Kunden oder Nutzer haben keine Gültigkeit, auch wenn EtS im Einzelfall nicht widerspricht, soweit deren Einbeziehung nicht ausdrücklich schriftlich von EtS bestätigt wurde.

 

1.6 Die Nutzung der Website und der EtS-Produkte ist ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und ihren vertretungsberechtigten Mitarbeitern gestattet. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

 

2.    Allgemeine Begriffsbestimmungen

 

2.1 "Werbeinhalte" sind alle von dem Kunden an EtS zum Zwecke der kostenpflichtigen Publikation/Verbreitung übermittelten Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken, Bilder, Klänge und Filme/Videos.

 

2.2 "Werbeflächen" sind die von EtS zur Verfügung gestellten Flächen, auf denen Kunden Werbeinhalte platzieren können.

 

2.3 "Werbeanzeigen" sind die von EtS mit Werbeinhalten versehenen Werbeflächen.

 

2.4 "Kampagne" ist der vom Kunden an EtS gegebene Auftrag, seine Werbeinhalte auszuliefern.

 

2.5 "CPC" steht für "Cost per Click" und bezeichnet ein Abrechnungsmodell im Online-Marketing, wonach eine Vergütungspflicht für den Kunden entsteht, wenn Dritte die Werbeanzeige anklicken.

 

2.6 "CPM" steht für bzw. "Cost per Mille" und bezeichnet ein Abrechnungsmodell im Online-Marketing, wonach eine Vergütungspflicht für den Kunden entsteht, sobald die Werbeanzeige von Dritten wahrgenommen werden kann. Die Vergütungshöhe wird dabei nach tausend Wahrnehmungen der Werbeanzeige angegeben.

 

2.7 "CPO" steht für "Cost per Order" und bezeichnet ein Abrechnungsmodell im Online-Marketing, wonach eine Vergütungspflicht für den Kunden entsteht, wenn Dritte aufgrund einer Werbeanzeige eine Bestellung beim zu bewerbenden Unternehmen vornehmen.

 

2.8 "CPL" steht für "Cost per Lead" und bezeichnet ein Abrechnungsmodell im Online-Marketing, wonach eine Vergütungspflicht für den Kunden entsteht, wenn er aufgrund der Werbeanzeige eine Anfrage oder Kontaktadresse erhält.

 

2.9 "CPE" steht für "Cost per Engagement" und bezeichnet ein Abrechnungsmodell im Online-Marketing. Danach wird eine bestimmte Dauer für die Anzeige einer Werbeanzeige, insbesondere eines Videos, vereinbart. Überschreitet die Anzeige der Werbeanzeige bei Dritten die vereinbarte Dauer, so entsteht die Vergütungspflicht für den Kunden.

 

2.10                                                                                                                 

2.10  "CPV" steht für "Cost per View" und bezeichnet ein Abrechnungsmodell im Online-Marketing, wonach eine Vergütungspflicht für den Kunden entsteht, wenn eine Werbeanzeige, insbesondere ein Video, bei Dritten in voller Länge angezeigt wird oder Dritte die umworbene Zielseite vollständig geladen haben.

 

2.11  "CPI" steht für "Cost per Install" und bezeichnet ein Abrechnungsmodell im Online-Marketing, wonach eine Vergütungspflicht für den Kunden entsteht, wenn ein Dritter auf die Werbeanzeige klickt und eine Applikation bei ihm installiert wird.

 

3.    Vertragsgegenstand

 

3.1 EtS stellt auf der Website eine Internetplattform zur Verfügung, die Kunden als Buchungs- und Kontrollsystem für die Bereitstellung von Werbeinhalten an EtS dient, sowie die Planung und Beauftragung von Kampagnen ermöglicht (nachfolgend "Plattform").

 

3.2 EtS bietet eine gezielte Platzierung von Werbeinhalten der Kunden auf Werbeflächen in der von EtS bereitgestellten App "Enjoy the Street" (https://enjoythestreet.de) (nachfolgend "App") an.

 

3.3 Der Kunde schuldet EtS für die Durchführung der beauftragten Kampagnen eine Vergütung.

 

4.    Registrierung auf der Website und Nutzungsvertrag

 

4.1 Der Kunde muss sich registrieren und ein Konto auf der Website anlegen, um die Plattform zur Beauftragung von Kampagnen nutzen zu können (nachfolgend "Benutzerkonto"). Die Registrierung auf der Website ist kostenlos.

Für die Registrierung muss der Kunde den Registrierungsanweisungen auf der Website folgen und bestimmte notwendige Informationen im Registrierungsformular angeben, z.B. E-Mail-Adresse, Firmenbezeichnung, Name, Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden), die Rechnungsanschrift und ein von dem Kunden gewähltes Passwort. Insofern kann es zu einer Übermittlung personenbezogener Daten kommen. Mehr Informationen zu der Verwertung personenbezogener Daten durch EtS können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

 

4.2 Mit Absendung des ausgefüllten Registrierungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Vertrages mit EtS zur Nutzung der Website und Plattform ab (nachfolgend "Nutzungsvertrag"). Akzeptiert EtS das Angebot des Kunden, erhält der Kunde eine E-Mail zur Bestätigung und der Nutzungsvertrag kommt zustande. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung und Abschluss eines Nutzungsvertrages.

 

4.3 Jeder Kunde darf sich nur einmal registrieren und nur ein Benutzerkonto anlegen. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die von ihm angegebenen Daten stets aktuell, vollständig und wahrheitsgemäß sind.  Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass unautorisierte Personen keinen Zugriff auf das Benutzerkonto oder die notwendigen Daten für den Zugang zum Benutzerkonto (E-Mail, Passwort) erhalten. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, haftet der Kunde für sämtliche von seinem Benutzerkonto ausgehenden Aktivitäten, die durch diese Pflichtverletzung verursacht werden, es sei denn, der Kunde hat diese nicht zu vertreten. Der Kunde wird EtS unverzüglich nach Kenntniserlangung über jede unberechtigte Nutzung seines Benutzerkontos informieren. Kunden haben ihre Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die EtS zur Bereitstellung der Plattform und der EtS-Produkte einsetzt, beeinträchtigt wird. EtS ist berechtigt, notwendige Maßnahmen (z.B. Zugangssperren) vorzunehmen, die erforderlich sind, um die Systemintegrität der eingesetzten Systeme sicherzustellen.

 

5.    Beauftragung einer Kampagne und Kampagnenvertrag

 

5.1 Buchungsprozess

Der Nutzer kann eine Kampagne bei EtS durch Nutzung der Plattform beauftragen. Um einen Werbeinhalt auf einer Werbefläche platzieren zu lassen, muss er den Angaben im Buchungsprozess folgen. Die Angaben ermöglichen es dem Kunden, den Auftrag zu konkretisieren, beispielsweise eine bestimmte Werbefläche oder einen bestimmten Zeitraum zu wählen, eine Zielgruppe zu definieren oder bestimmte Abrechnungsmodalitäten festzulegen.

 

5.2 Vertragsschluss

Nachdem der Kunde seine Werbeanzeige zusammengestellt hat, wird ihm eine Übersicht angezeigt und die Möglichkeit eingeräumt, Eingaben noch einmal zu korrigieren. Sendet der Kunde die Buchung durch Klick auf den Button "Kostenpflichtige Kampagne erstellen" ab, so liegt darin ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss zu den von ihm in dem Buchungsprozess gewählten Konditionen. Erhält der Kunde in Folge seines Angebotes eine Eingangsbestätigung, so gilt dies noch nicht als Annahme des Angebotes. Eine Annahme durch EtS erfolgt erst durch die Abbuchung eines Betrags für die Platzierung der Werbeanzeige von dem Guthaben des Benutzerkontos. Durch die Annahme des Angebotes durch EtS kommt der Vertrag über die Kampagne zustande (nachfolgend "Kampagnenvertrag").

 

5.3 Guthaben und Abbuchung

Die Buchung von Werbefläche in der App ist zahlungspflichtig und wird über einen Betrag abgerechnet, den der Kunde vor der Beauftragung einer Kampagne aufladen muss und der mit seinem Benutzerkonto verknüpft wird (nachfolgend "Guthaben"). Der Mindestbetrag für das Guthaben beläuft sich auf 30 Euro. Für die Leistung von EtS, den Werbeinhalt des Kunden in der App zu platzieren, wird dem Kunden täglich ein Betrag von seinem Guthaben abgebucht (nachfolgend "Abbuchungsintervall"), der sich nach den Ausführungen unter Ziffer 5.4 dieser AGB berechnet. EtS stellt dem Kunden täglich Informationen über die Höhe der Abbuchung über sein Benutzerkonto bereit.

Ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde das Guthaben auf sein Benutzerkonto übertragen hat, kann er es im Zeitraum von einem Jahr für die Platzierung von Werbeinhalten verbrauchen. Ist dieser Zeitraum überschritten, kann das Guthaben nicht mehr für Werbeanzeigen genutzt werden und verfällt. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückzahlung des Guthabens. Mit jeder neuen Übertragung von Guthaben auf das Benutzerkonto wird der Zeitraum von einem Jahr für das gesamte auf dem Benutzerkonto befindliche Guthaben neu gestartet.

 

5.4 Höhe der Vergütung

Die Höhe der Vergütung, die der Kunde EtS schuldet, richtet sich nach den in Ziffern 2.5-11 dieser AGB definierten Abrechnungsmodellen. Im Buchungsprozess werden dem Kunden hinsichtlich der Höhe der Zahlung lediglich unverbindliche Indikatoren und ein von seiner Auswahl abhängiger geschätzter Wert angezeigt. Der abgebuchte Betrag kann von dem geschätzten Wert abweichen.

Der Preis, der für kostenpflichtige Aktionen im Sinne der in Ziffern 2.5-11 dieser AGB genannten Abrechnungsmodelle gezahlt werden muss, ist nicht fest, da er sich erst nach Ablauf eines jeweiligen Abbuchungsintervalls feststellen lässt und von dem Kampagnenziel des Kunden abhängt. Jedes Kampagnenziel ist darauf abgestimmt, etwas Bestimmtes zu erreichen und hat unterschiedliche kostenpflichtige Aktionen (vgl. Ziffern 2.5-11 dieser AGB). EtS stellt nur solche Aktionen in Rechnung bzw. nimmt nur dann eine Abbuchung von dem Guthaben vor, wenn der abhängig von dem gewählten Abrechnungsmodell protokollierte, vergütungspflichtige Erfolg eintritt. EtS kann den Preis für die kostenpflichtigen Aktionen jederzeit anpassen. Eine solche Anpassung erfolgt regelmäßig im wöchentlichen Takt, wobei EtS die Preise auf Grundlage der vorangegangenen sieben Tage berechnet und festlegt.

Die Werbeflächen von EtS werden über ein System geschaltet, bei dem Kunden unterschiedliche Angaben dazu machen können, wieviel sie bereit sind zu zahlen, um eine möglichst große Zielgruppe zu erreichen. Der konkrete Preis von der Kampagne hängt somit u.a. davon ab, wie viele Interaktionen die Anzeige auslöst, welche Zielgruppengröße gewählt wurde, wie viele Werbetreibende Anzeigen für dieselbe Zielgruppe bzw. dieselbe Werbefläche schalten wollen und wie viel der Kunde im Verhältnis zu anderen Kunden bietet. Haben andere Werbetreibende mehr für die vom Kunden gewählte Werbefläche oder Zielgruppe geboten und wird die Werbeanzeige des Kunden aus diesem Grunde weniger häufig ausgespielt bzw. erreicht die erwünschten Aktionen nicht, erfolgt eine entsprechend geringere Abbuchung vom Guthaben des Kunden. 

Dem Kunden steht es frei, einen Maximalbetrag für jedes Abbuchungsintervall festzulegen. Ist dieser Betrag aufgebraucht, erfolgt keine Abbuchung mehr und die Anzeige wird für das laufende Abbuchungsintervall nicht mehr angezeigt. 

Die Vergütung ist nach Ablauf des ersten Abrechnungsintervalls fällig und wird von dem Guthaben des Kunden abgebucht. Ist das Guthaben des Kunden nicht ausreichend gedeckt, stellt EtS die Ausspielung des Werbeinhalts ein.

 

5.5 Änderung durch den Kunden

Der Kunde kann seine Buchungsauswahl nach Vertragsabschluss ändern, etwa die Zielgruppe vergrößern und verkleinern, den Zeitraum verlängern oder Anzeigen deaktivieren. Der Kunde hat die Möglichkeit, Zahlungen zu erhöhen oder zu begrenzen, ein anderes Kampagnenziel zu wählen oder die Abrechnungsmethode zu ändern. Alle unter Ziffer 5.5 dieser AGB genannten Änderungen und Anpassungen entfalten ihre Wirkung unverzüglich und treten noch während des laufenden Abrechnungsintervalls in Kraft. Die Leistung von EtS und die Höhe der Abbuchung von dem Guthaben des Kunden ändert sich ab diesem Zeitpunkt entsprechend.

 

5.6 Änderungen oder Auslieferungsstopp durch EtS

Die Auslieferung der Kampagnen erfolgt nach umsatzoptimierenden Kriterien. Aus diesem Grund kann EtS nicht garantieren, dass die Auslieferung vollständig beziehungsweise bis zu der vom Kunden festgelegten zeitlichen bzw. budgetären Begrenzung erfolgen wird. EtS ist berechtigt, jederzeit ohne Nennung von Gründen den Auslieferungsstopp einer Kampagne zu verlangen bzw. diesen selbst zu veranlassen, wenn EtS durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung verpflichtet wurde, die Werbeanzeige des Kunden zu entfernen und/oder die Einblendung einer Werbeanzeige des Kunden zu einer Funktionalitätsstörung führt oder geführt hat. 

 

6.    Ende des Nutzungsvertrages und des Kampagnenvertrages

 

6.1 Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von EtS und dem Kunden jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

 

6.2 Der Kampagnenvertrag läuft bis zu dessen zeitlichen oder budgetären Begrenzung oder bis er gekündigt wird. Kunden können diesen jederzeit kündigen und damit die Auslieferung der Kampagne einstellen. Eine ordentliche Kündigung ist für EtS mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende möglich.

 

6.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

 

6.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

6.5 Sofern dem Kunden durch die Vertragsbeendigung ein Guthaben entsteht, wird ihm dies nach schriftlicher Aufforderung ausgezahlt. Ansonsten wird es für ggf. andere laufenden bzw. nächste Kampagnen des Kunden verwendet und verfällt ggf. gemäß den Ausführungen in Ziffer 5.3 dieser AGB.

 

7.    Rechteeinräumung

 

7.1 Der Kunde räumt EtS an den übermittelten Werbeinhalten für die Dauer der Kampagne alle zur Vertragsdurchführung notwendigen Rechte unentgeltlich und räumlich unbeschränkt ein. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Werbeinhalte in Online-Medien öffentlich zugänglich zu machen.

 

7.2 Es ist EtS gestattet, die Marken- und Unternehmenskennzeichen des Kunden sowie die Werbeinhalte für eigene Vermarktungszwecke zu nutzen. Dazu räumt der Kunde EtS eine nicht-übertragbare, gebührenfreie, räumlich und zeitlich unbeschränkte, einfache Lizenz zur Verwendung seiner Marken- und Unternehmenskennzeichen sowie Werbeinhalte ein. Die Lizenz umfasst insbesondere das Recht, diese in Online-Medien öffentlich zugänglich zu machen.

 

8.    Verantwortlichkeit des Kunden für Werbeinhalte, Kampagnenstopp

 

8.1 Für an EtS bereitgestellten Werbeinhalte ist der Kunde technisch wie auch inhaltlich verantwortlich. EtS übernimmt lediglich die Bereitstellung von Werbeflächen und Platzierung der Werbeinhalte und ist nicht für Inhalte der Kunden verantwortlich. EtS macht sich die Inhalte nicht zu Eigen. EtS ist nicht verpflichtet die Werbeinhalte zu überprüfen, jedoch nach eigenem Ermessen berechtigt.

 

8.2 Der Kunde sichert mit Bereitstellung der Werbeinhalte zu, dass die Werbeinhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen, dass der Kunde über die zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen Rechte an den Werbeinhalten verfügt und dass Rechte Dritter, insbesondere Urheber- oder gewerbliche Schutzrechte, ihrer Nutzung nicht entgegenstehen.

 

8.3 Der Kunde garantiert, dass die von ihm übermittelten Werbeinhalte insbesondere nicht gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, pornografische, volksverhetzende, menschenverachtende oder vom deutschen Werberat beanstandete Inhalte haben oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten.

 

8.4 Der Kunde garantiert, dass die übermittelte Werbeinhalte nicht auf Seiten verweisen (z.B. durch Links), deren Inhalte gegen vorstehende Absätze verstoßen.

 

8.5 Bei Verstößen gegen vorbenannte Ziffern hat EtS das Recht, dem Kunden fristlos zu kündigen, soweit der Kunde den Verstoß zu vertreten hat. EtS hat zudem das Recht, die jeweiligen Werbeinhalte unverzüglich zu löschen und die Auslieferung der jeweiligen Kampagnen einzustellen.

 

8.6 Die Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen, bleibt vorbehalten.

 

9.    Haftungsfreistellung

 

9.1 Der Kunde stellt EtS von allen gegen EtS geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, sofern diese aus einer Verletzung von Rechten Dritter, gesetzlicher Bestimmungen oder Pflichten aus diesen AGB resultieren. Die Freistellung umfasst auch eine angemessene Rechtsverteidigung, einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten.

 

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, EtS im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte bei der Prüfung der Ansprüche und der Rechtsverteidigung bestmöglich mit Informationen zu unterstützen.

 

9.3 Die vorgenannten Pflichten des Kunden gelten nicht, soweit dieser die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

 

9.4 Darüberhinausgehende Ansprüche von EtS gegenüber dem Kunden bleiben unberührt.

 

 

10. Haftung von EtS

 

10.1 Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen und der gesetzlichen Zulässigkeit ist die Haftung von EtS für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

10.2 EtS haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt.

 

10.3 Wenn EtS durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug gerät, wenn die Leistung unmöglich wird oder wenn EtS eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

10.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

10.5 Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.3 dieser AGB verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

10.6 Vorgenannte Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EtS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

11. Vertraulichkeit

 

 EtS und der Kunde verpflichten sich, alle Informationen, die von der anderen Partei stammen und nicht öffentlich bekannt sind, vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Partei erforderlich ist.

 

12. Schlussbestimmungen

 

12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.

 

12.2 Vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens anwendbar.

 

12.3 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

 

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.